Meldeamt & Tourismusleitung

Gemeinde Maria Wörth – Reifnitz – Dellach – Sekirn

Aufgabenbereiche:

Allgemeine Belange des Tourismus, Gästeservice, Einwohnermeldeamt, Fund- Verlustwesen, Statistiken

  • Tourismusleitung
  • Fischerei – Ausgabe Fischergastkarten und Fischereiberechtigungen
  • Ausgabe Kärnten Card / Logistik Wörthersee Plus Card
  • Gästeehrungen
  • Gästemeldewesen
  • Einwohnermeldewesen
  • Gäste- und Gastgeberinformation in touristischen Belangen
  • Zimmervermittlung
  • Anfragenbeantwortung
  • Fund- und Verlustwesen
  • Fremdenverkehrsstatistiken ÖSTAT
  • Buchungen Bacher Reisen WSPC
  • Handelswarenverkauf
  • Organisation von Veranstaltungen – Erstellung Veranstaltungskalender
  • Layout Flyer und Plakate
  • div. Drucksorten
  • Redaktion Gemeindezeitung „Maria Wörth erleben“
  • Wartung Homepage www.maria-woerth.info für Gemeinde und Tourismus www.woertherseetreffen.at
  • Social Media (Facebookseite Gemeinde & Maria Wörth Tourismus , Instagram Maria Wörth, Google Business)
  • Öffentlichkeitsarbeit, Presse
  • Kassa – Abrechnungen
  • interne Organisation Tourismusbüro

Auskünfte aus dem Melderegister/Meldebestätigungen können im Meldeamt, Seepromenade 5, 9082 Maria Wörth oder im Gemeindeamt in Reifnitz eingeholt werden. Hierfür ist der Nachweis der Identität notwendig. Telefonisch dürfen keine Meldeauskünfte erteilt werden.

Meldeauskünfte sind kostenpflichtig: mündlich gestellte Anträge pro Auskunft aus dem Zentralen Melderegister 3,30 Euro bzw. aus dem Lokalen Melderegister (LMR) 2,10 Euro. Für Meldebestätigungen muss noch die Bundesgebühr von 14,30 Euro eingehoben werden. Diese entfällt, wenn es sich um eine sogenannte gebührenfreie Mitteilung handelt („Zur Vorlage bei …“). Bei schriftlichen Eingaben fällt zusätzlich eine Bundesgebühr von 14,30 Euro pro gewünschter Personenauskunft bzw. Meldebestätigung an.

Lebensbescheinigungen € 3,20
Verlustbestätigung € 2,10
Meldebestätigung LMR € 2,10
Meldebestätigung ZMR € 3,00
Meldeauskunft € 3,30
Haushaltsbestätigung € 3,20

Meldezettel_2023_nicht_ausfuellbar