Anbei finden Sie das Formular für die „Soforthilfe“ im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen (HIBL). Wir bitten Sie, dieses Formular von den betroffenen Bürger:innen, die von Schäden der aktuellen Katastrophe betroffen sind und um Hilfe ansuchen, ausfüllen zu lassen und mit einer entsprechenden (Foto)dokumentation an die Gemeinde zu retournieren.
Die Beurteilung bzw. Überprüfung, in welche Kategorie der jeweilige Schaden fällt, obliegt der Gemeinde. Ebenso ersuchen wir Sie, die gesammelten und eingereichten Formulare inkl. Dokumentation zu erfassen und zu sammeln, sowie die jeweilige Soforthilfe unbürokratisch an die Betroffenen nach den 4 bereits kommunizierten Kategorien auszuzahlen.
Die erforderlichen Mittel werden Ihnen seitens der Abteilung 4 vorab bereitgestellt, sobald Sie uns die Anzahl der betroffenen Haushalte (wie in unserer E-Mail vom 07.08.2023 angegeben) mitgeteilt haben. Falls Sie dies noch nicht erledigt haben, bitten wir Sie, die entsprechenden finanziellen Mittel von Seiten der Gemeinde auszuzahlen und anschließend mit der Abteilung 4 des Amtes der Kärntner Landesregierung abzurechnen.
In beiden Fällen ersuchen wir Sie hierbei um genaue Aufzeichnung der ausgezahlten Mittel, damit wir nach Abschluss der Auszahlungen eine Abrechnung durchführen können.
Bei prekären finanziellen Verhältnissen können Sie für die Bürger:innen für Schäden unter € 5.000,00 via HIBL über die Gemeinde einbringen. Hier sind die üblichen HIBL-Richtlinien bei Antragstellung zu berücksichtigen.
Die Abteilung 4 des Landes wird zur Abwicklung und zum weiteren Ablauf noch genauere Informationen übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Daniel Fellner und DR.in Gaby Schaunig