Zum Inhalt

Zur Navigation

Gemeinde Maria Wörth

Zur Information! Gilt ab 01.01.2006

VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Maria Wörth vom 07. November 2005, Zahl: 920-09/H/Ja/2005 mit welcher die Ortstaxen ausgeschrieben werden. Gemäß § 1 Abs. 1 und § 4 des Orts- und Nächtigungstaxengesetzes 1970, K-ONTG, LGBl.Nr. 144, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 112 /2001, wird verordnet: 

Von der Abgabepflicht  sind befreit:

Ø Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr - ACHTUNG NEU!!!! -
und nicht wie ursprünglich und bisher bis zum 18. Lebensjahr

§ 4 Ausmaß

(1) Die Ortstaxe (Gemeindeabgabe) beträgt je abgabepflichtiger Person und Nächtigung
nach § 3 Abs. 1 erster Satz für das gesamte Gemeindegebiet (Maiernigg, Sekirn,
Reifnitz, Raunach, St. Anna, Maria Wörth und Dellach) ganzjährig (01.01. bis 31.12.)
Euro 1,20

Anmerkung: Die Nächtigungstaxe (Landesabgabe) wurde ebenfalls mit LGBl.Nr.
97/2005 ab 01.01.2006 auf 0,50 erhöht und ist der Ortstaxe hinzuzurechen, d. h. je
abgabepflichtiger Person und Nächtigung
insgesamt Euro 1,70.

Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2006 in Kraft.

Hier bekommen Sie die Hotelvertragsbedingungen (pdf)