Zur Information! Gilt ab 01.01.2006
VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Maria Wörth vom 07. November 2005, Zahl: 920-09/H/Ja/2005 mit welcher die Ortstaxen ausgeschrieben werden. Gemäß § 1 Abs. 1 und § 4 des Orts- und Nächtigungstaxengesetzes 1970, K-ONTG, LGBl.Nr. 144, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 112 /2001, wird verordnet:
Von der Abgabepflicht sind befreit:
Ø Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr - ACHTUNG NEU!!!! -
und nicht wie ursprünglich und bisher bis zum 18. Lebensjahr
§ 4 Ausmaß
(1) Die Ortstaxe (Gemeindeabgabe) beträgt je abgabepflichtiger Person und Nächtigung
nach § 3 Abs. 1 erster Satz für das gesamte Gemeindegebiet (Maiernigg, Sekirn,
Reifnitz, Raunach, St. Anna, Maria Wörth und Dellach) ganzjährig (01.01. bis 31.12.)
Euro 1,20
Anmerkung: Die Nächtigungstaxe (Landesabgabe) wurde ebenfalls mit LGBl.Nr.
97/2005 ab 01.01.2006 auf 0,50 erhöht und ist der Ortstaxe hinzuzurechen, d. h. je
abgabepflichtiger Person und Nächtigung
insgesamt Euro 1,70.
Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2006 in Kraft.